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Die Grundlagen für ein schönes Gebiss mit geraden Zähnen werden in der frühen Kindheit gelegt. Durch moderne kieferorthopädische Behandlungskonzepte ist es möglich, Ihrem Kind gesundheitliche Beschwerden, die aus Zahn- und Kieferfehlstellungen resultieren, zu nehmen und für die Zukunft zu ersparen.

Fehlstellungen

Die Häufigkeit von Zahn– und/oder Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen ist steigend. In manchen Fällen sind schiefe Zähne erblich bedingt. Weitaus häufiger liegen die Ursachen in erworbenen schlechten Angewohnheiten. Dazu zählen beispielsweise Daumenlutschen oder Nuckeln, Mundstatt Nasenatmung, unkorrekte Zungenlage u.v.m.

Ein vorzeitiger Milchzahnverlust durch Karies oder einen Unfall birgt ebenso ungünstige Voraussetzungen für das bleibende Gebiss: so kann es zu Zahnwanderungen, Zahnkippungen und folglich zum Platzmangel für bleibende Zähne kommen.
Haben die Zähne im Zahnbogen nicht genügend Platz, brechen sie gedreht oder gekippt durch und man spricht von einem Engstand.
Engstände stellen nicht nur ein ästhetisches Problem dar. Durch die Bildung von schwer zugänglichen Schmutznischen zwischen gedrehten oder gekippten Zähnen steigt das Karies- oder Parodontitisrisiko. Ein vorzeitiger Verlust bleibender Zähne kann die Folge sein.

Wann zum Kieferorthopäden?

Eltern stellen sich immer wieder die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung bei ihrem Kind.
Noch immer kursiert die Vorstellung, ein Besuch beim Kieferorthopäden mache erst Sinn, wenn alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind (mit ca. 12 Jahren).
Der ideale Zeitpunkt für die Erst-Vorstellung des Kindes beim Kieferorthopäden besteht bei einem Alter von 5 bis 6 Jahren. Das Ziel ist hierbei die Früherkennung von fortschreitenden Anomalien und Fehlfunktionen wie beispielsweise massive Engstände, vergrößerte Frontzahnüberbisse oder Kreuzbisse.
Einen Behandlungsbeginn in dieser Phase bezeichnet man als Frühbehandlung. Sie dient der Beseitigung von schädlichen Angewohnheiten und Störungen in der Körperhaltung.
Zeigt sich bei der Erstuntersuchung, dass es für eine kieferorthopädische Behandlung noch zu früh ist und zunächst der weitere Zahnwechsel abgewartet werden sollte, wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Wiedervorstellungstermin vereinbart. Ein solches Vorgehen bedeutet eine verkürzte Behandlungszeit, eine geringere Belastung von Zähnen und Kiefer und eine schonendere Behandlung.
Im Normalfall liegt der günstigste Zeitpunkt für den Beginn einer regulären kieferorthopädischen Behandlung zwischen 9 und 12 Jahren, wenn die späte Phase des Zahnwechsels einsetzt. In diesem Zeitraum nutzt der Kieferorthopäde das gesteigerte Wachstum des Gesichtsschädels, um Abweichungen des Kiefers auszugleichen. Durch die richtige Wahl der Zahnspange kann man das Wachstum der Kiefer steuern und die Zähne in die richtige Position lenken.
Funktionskieferorthopädie

Die Funktionskieferorthopädie dient der Regulierung des Gebisses bei Kindern und Jugendlichen und wird während der Wachstumsphase eingesetzt.
Mittels funktionskieferorthopädischer Geräte wird das Wachstum von Ober- und/oder Unterkiefer gehemmt oder gefördert. Die Kräfte resultieren dabei aus den körpereigenen Muskeln sowie Weichteilen und werden entsprechend auf Kiefer und Zähne übertragen. Funktionskieferorthopädische Geräte werden lose im Mund getragen und bewirken keine aktive Zahnbewegung, was zu einem besonders angenehmen Tragen und einer schonenden Behandlung führt. Das Gerät wird immer dann passiv mitbewegt, wenn das Kind spricht, atmet, schluckt oder mimische Bewegungen macht. Erworbene schädliche Gewohnheiten werden dabei verlernt.
In unserer Praxis benutzten wir für die Behandlung folgende funktionskieferorthopädische Geräte: Aktivator, Bionator, Vorschubdoppel-Platten und Fränkel-Apparatur.
Zahnspangen

Herausnehmbare Zahnspangen

Aktive Platten bestehen aus Kunststoff und Drahtelementen. Halteklammern sorgen dafür, dass die Spange fest sitzt. Zusätzlich können Schrauben und/oder Federn eingearbeitet sein, welche eine Zahnstellungs- und Kieferveränderung bewirken. Die Korrekturelemente und Schrauben werden in regelmäßigen Abständen nachgestellt.
Gebiss-Regler sind funktionskieferorthopädische Geräte und werden zur Wachstumssteuerung des Kiefers eingesetzt. Diese Geräte liegen locker im Mund und wirken auf beide Kiefer gemeinsam. Durch funktionelle Kräfte der körpereigenen Muskulatur kann auf sanfte und schonende Weise die Stellung der Kiefer zueinander korrigiert werden (Funktionskieferorthopädie).

Festsitzende Zahnspangen

Die „feste“ Zahnspange wird im Allgemeinen „Multiband-Apparatur“ oder kurz Brackets genannt. Sie kommt in der Regel im bleibenden Gebiss zum Einsatz und ermöglicht die Korrektur von Zahnfehlstellungen und den Ausgleich von Kieferfehlstellungen.
Unsere Praxis arbeitet mit vorprogrammierten Brackets nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten von festen Zahnspangen in unserer Praxis, um ein Optimum an Komfort und Ästhetik zu erzielen.

Invisalign-Teen

Invisalign-Teen ist ein transparentes Schienensystem, mit dem sich die Zähne von Jugendlichen begradigen lassen. Die nahezu unsichtbaren, komfortablen und herausnehmbaren Schienen (Aligner) bieten eine hervorragende Alternative zu herkömmlichen Zahnspangen.
Die Invisalign-Schienen sollten regelmäßig 20 bis 22 Stunden pro Tag getragen werden, um das gewünschte Behandlungsergebniss zu erreichen. Zum Sporttreiben, Spielen von Blasinstrumenten, zum Essen und zur Mundhygiene können die Aligner herausgenommen werden. Ein blauer Indikator kontrolliert die Tragezeit. Die Zähne lassen sich einfacher und effektiver putzen, als bei festsitzenden Brackets, da keine störenden Drähte die Mundhygiene beeinträchtigen.
Ob das Invisalign-Teen-System für Ihr Kind eine mögliche Behandlungsmethode darstellt, werden wir nach einer eingehenden Untersuchung feststellen.

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Behandlungskosten

Gesetzlich versichert
Im Zuge der Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem werden seit 2002 nicht mehr alle Behandlungen von Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernommen. Der Ausprägungsgrad einer vorliegenden Gebiss- und Kieferfehlentwicklung muss entsprechend der sog. kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5) definiert werden.
Ausschließlich bei Befunden der KIG 3 bis 5 ist, nach den neuen Bestimmungen der Krankenkassen, von einer Übernahme der Behandlungskosten auszugehen. Dies beinhaltet eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung mit einfachen Standard-Metallbrackets sowie Bögen und Verankerungselementen aus Edelstahl. Faktoren wie Ästhetik, Komfort und maximale Sicherheit im Hinblick auf den Behandlungserfolg finden leider keine Berücksichtigung.
Bei Befunden der KIG 1 und 2 trägt die Kasse die Kosten aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr. Dennoch weisen zahlreiche Patienten mit Fehlstellungen der KIG 1 und 2 aus medizinischer Sicht ernst zunehmende gesundheitliche Risiken auf und sind daher behandlungsbedürftig. In solchen Fällen müssen die Eltern des Patienten entscheiden, ob sie für ihr Kind eine Korrektur der Kiefer- bzw. der Zahnfehlstellung wünschen und bereit sind, dafür selbst aufzukommen. Häufig ist dies eine Entscheidung, bei der nicht nur ästhetische Gründe ausschlaggebend sind, sondern auch die Vorbeugung vor späteren Folgeerkrankungen.
Für die Kosten von Patienten der KIG 1 und 2 und für vereinbarte außervertragliche Leistungen und Mehrkosten kann eine private Zusatzversicherung aufkommen.

Privat versichert
Eine kieferorthopädische Behandlung gehört meistens zum Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.